e-Health-Strategie soll Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben
Die Partner*innen der Zielsteuerung Gesundheit haben erstmals eine „e-Health-Strategie Österreich“ vorgelegt. Der Erstkontakt zum Gesundheitssystem solle künftig, so das Papier, digital unterstützt erfolgen. Zu konkreten Maßnahmen gehören unter anderem die Anbindung von Wahlärzt*innen und PRIKRAF-Spitälern an die ELGA, die Einführung der Diagnosecodierung im niedergelassenen Bereich und das Angebot von Gesundheits-Apps für chronisch Erkrankte.
Bund, Länder und Sozialversicherung haben erstmals ihre Schwerpunkte für die Digitalisierung des österreichischen Gesundheitswesens definiert. Die „e-Health-Strategie Österreich“ umfasst acht strategische Ziele für eine Verbesserung der Versorgung:
- Digitalen Zugang zum Gesundheitssystem ermöglichen
- Telegesundheitliche Präventions- und Versorgungsangebote schaffen
- Die öffentliche Gesundheitstelematik-Infrastruktur (GTI) weiterentwickeln
- Zentrale e-Health Services/Komponenten bereitstellen
- Für Gesundheitsversorgung und Steuerung relevante Register etablieren
- Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten stärken
- Innovation zugänglich machen
- Digitale Kompetenzen stärken
Als drei „weitere Handlungsfelder“ sind Gender- und Chancengerechtigkeit, Gesundheitsförderung und Prävention sowie Klima und Gesundheit definiert. Zu jedem der strategischen Ziele werden in dem knapp 70 Seiten starken Papier operative und konkrete Maßnahmen festgelegt, letztere auch zeitlich bewertet und priorisiert. Das Dokument diskutiert aktuelle und künftige technologische Trends – insbesondere die Auswirkungen von KI für das Gesundheitswesen – und formuliert als Vision: „Im Jahr 2030 ist das öffentliche österreichische Gesundheitswesen von der Prävention bis zur Nachsorge nach dem Prinzip ‚digital vor ambulant vor stationär‘ gestaltet. Die digitalen Angebote verbessern die Zugangsmöglichkeiten, die Versorgungsqualität und die Informationsbereitstellung.“
ELGA-Ausbau und Diagnosekodierung
Die aktuell zentrale Infrastruktur für Gesundheitsdaten, die elektronische Gesundheitsakte ELGA, soll laut Digitalstrategie in den kommenden Jahren massiv ausgebaut werden. So sollen die Mitarbeiter*innen von Rettungsorganisationen künftig ebenso Zugriff auf die elektronische Gesundheitsakte und den e-Impfpass bekommen wie Mitarbeiter*innen der Gesundheitshotline 1450.
Bis 2030, so die Vorstellungen der Gesundheitsplaner*innen, sollen „alle im Versorgungsprozess relevanten Gesundheitsdienstleister*innen an die öffentliche Gesundheitstelematik-Infrastruktur angebunden“ sein und diese nutzen. Dazu gehören über die aktuell bereits angebundenen Anbieter*innen vor allem Ambulatorien, PVE, Labore und Radiologie-Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Zahnärzt*innen, Wahlärzt*innen sowie PRIKRAF-Krankenanstalten.
Für einen besseren Überblick zu Erkrankungen werden Kassenärzt*innen ab 2025 zur Diagnosecodierung verpflichtet, ab 2026 folgen auch Wahlärzt*innen. Auch alle Bild- und Laborbefunde werden künftig in der ELGA gespeichert. Patient*innen steht es nach wie vor frei, sich von der ELGA abzumelden.
Terminvereinbarungen über 1450 und Videokonsultationen
Die Gesundheitshotline 1450 soll der e-Health-Strategie zufolge deutlich ausgebaut werden. Über die Funktion einer ersten Anlaufstelle für Menschen mit Gesundheitsbeschwerden hinaus ist ein Ziel, dass ab 2026 über die Hotline auch Termine bei Ärzt*innen vereinbart werden können. Auch Videokonsultationen sollen bis 2026 Jahren flächendeckend verfügbar sein.
Gesundheits-Apps bei chronischen Erkrankungen
Menschen mit chronischen Erkrankungen sollen künftig Unterstützung von digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten. Zielgruppen sind beispielsweise Diabetiker*innen, Migräne-Patient*innen, Menschen nach einem Herzinfarkt, bei einer Ernährungsumstellung oder bei der Nikotin-Entwöhnung.
Ab Ende Juli 2024 werden die Voraussetzungen für den flächendeckenden Einsatz solcher Gesundheitsanwendungen erarbeitet, Patient*innen werden erste Apps dann im Rahmen eines Pilotprojekts ab 2025 Jahr nützen können. Geplant ist, dass die Sozialversicherungsträger bestehende Apps auf medizinische Qualitätsstandards und Einhaltung der Datenschutz-Vorgaben prüfen. Danach sollen derart zertifizierte Apps von Ärzt*innen „verschrieben“ werden können.
Die e-Health-Strategie sei als „lebendes Dokument“ zu verstehen, betonen ihre Autor*innen. Sie werde parallel zu den Finanzausgleichsperioden, in Fünfjahresrhythmen überarbeitet. (BKB)
e-Health-Strategie zum Download: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:a23e90b2-48cf-4b72-aff4-c9d116b1f4ff/eHealth-Strategie_%C3%96sterreich.pdf
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