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Die aktuelle Zahl: 438

Gesundheitspolitik
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In Österreich fehlen bis 2035 bis zu 438 Fachärzt*innen für Innere Medizin. Das zeigt eine Studie, die das Institut für Höhere Studien im Auftrag der Österreichischen Gesellschaft für Innere Medizin durchgeführt hat.

In Österreich fehlen bis zu 438 Fachärzt*innen für Innere Medizin. Das hält ein Positionspapier der Österreichischen Gesellschaft für Innere Medizin (ÖGIM) fest, das bei deren Jahrestagung in Salzburg präsentiert und gemeinsam mit allen internistischen Sonderfachgesellschaften sowie dem Berufsverband Österreichischer Internisten (BÖI) verfasst wurde.

Es sei kein allgemeiner Ärzt*innenmangel zu verzeichnen, so Univ.-Prof. Dr. Alexander Rosenkranz, Präsident der ÖGIM, bei der Präsentation. „Was uns fehlt, ist eine kluge Steuerung, um die richtigen Ärzt*innen an die richtigen Stellen zu bekommen. Dafür brauchen wir jetzt konkrete Maßnahmen.“

Das Institut für Höhere Studien (IHS) hat im Auftrag der ÖGIM einen Fehlbedarf an Internist*innen von mindestens 116 und maximal 438 bis 2035 errechnet – je nach zugrunde gelegtem Szenario. Als weitere Defizite zeigt das Positionspapier das unausgeglichene Verhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten in der internistischen Versorgung, besonders im Kassenbereich, sowie die großen Differenzen nach Bundesländern, wenn es um die Verfügbarkeit von Kassen-Internist*innen pro 100.000 Einwohner*innen geht.

Das Positionspapier benennt nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Mängel. Zuständigkeiten seien unklar, Ausbildungswege unzureichend und Notaufnahmen und Spitalsambulanzen von zunehmender Belastung betroffen. „Neben der quantitativen Lücke steht das System auch qualitativ unter Druck. Es fehlen nicht nur bestimmte Fachärzt*innen, sondern auch klar definierte Rollen und Versorgungsstufen“, unterstreicht Priv.-Doz.in Dr.in Patrizia Constantini-Kump, Generalsekretärin der ÖGIM.

Ein Lösungsansatz liegt in Patient*innenpfaden, die im Auftrag des Gesundheitsministeriums für die versorgungsrelevantesten Erkrankungen entwickelt werden. „Aktuell laufen Gespräche mit der Österreichischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin, um die ersten Pfade über sinnvolle Schnittstellen zusammenzuführen. Denn nur, wenn jede Versorgungsebene eingebunden ist, können wir eine evidenzbasierte und medizinisch optimale Versorgung schaffen. Die Zuständigkeiten, wer welche Untersuchungen und Therapien machen darf und soll, müssen klar geregelt werden. Das hilft nicht nur unseren Patient*innen, sondern auch uns Ärzt*innen“, resümiert Rosenkranz.

Titelbild auf der Basis eines Fotos von Pixabay

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