
Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart spricht im INGO-Interview über die aktuelle Debatte zur Diagnosekodierung und zum Schwerpunktthema der Ärztekammer "KI in der Medizin". .
Interview: Birgit Kofler
Bei unserem Gespräch soll es um die Perspektiven der Digitalisierung in der Medizin und um die Positionen der Ärztevertretung dazu gehen. Steigen wir mit etwas aktuellem ein, mit der verpflichtenden Diagnosecodierung durch niedergelassene Ärzt*innen. Zu den neuen gesetzlichen Regelungen gibt es Vorbehalte der Standesvertretung, was ist hier der Stand der Dinge?
Johannes Steinhart: Trotz der Bedenken der Ärztekammer wurde die verpflichtende Diagnosecodierung durch niedergelassene Ärzt*innen Ende 2025 nach nur knapp einwöchiger Stellungnahmefrist im Nationalrat beschlossen. Ursprünglich war vorgesehen, dass Kassen- und Wahlärzt*innen ab 1. Jänner 2026 codierte Diagnosen gemeinsam mit den erbrachten Leistungen an die Sozialversicherungen übermitteln – im Rahmen von AMBCO, das steht für Ambulante Leistungs- und Diagnosedokumentation. Damit sollen systematisch Daten für eine bessere Planung und Steuerung im Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt werden, also zum Beispiel für epidemiologische Maßnahmen. Nach dem Beschluss des Nationalrats hat das Gesundheitsministerium aufgrund unserer Bedenken erfreulicherweise eingewilligt, eine sechsmonatige Einführungsphase zu implementieren und die Codierung erst ab 1. Juli 2026 „scharfzustellen“, um bis dahin Erfahrungen zu sammeln. Wir befinden uns jetzt mitten in diesem Prozess und haben gerade eine Umfrage unter Kolleg*innen laufen, um beurteilen zu können, was technisch gesehen gut geht und was nicht. Unter anderem geht es darum, wie zeitaufwändig die Diagnosecodierung ist. Da weicht das Feedback sehr stark voneinander ab, und wir wollen Klarheit. Das Aufkommen für Bürokratie wird bei Ärzt*innen auf etwa ein Drittel ihrer Arbeitszeit geschätzt, mehr sollte es nicht werden.
Das betrifft die technische Seite der Diagnosecodierung. Es gibt aber auch inhaltliche Bedenken?
Johannes Steinhart: Ja, es besteht sicherlich in einigen Punkten noch Nachbesserungs- und Anpassungsbedarf. Natürlich sollten diese Bedenken rechtzeitig ausgeräumt werden. Wir hoffen dabei sehr auf die Kooperationsbereitschaft des Ministeriums.
Der Ärztekammer haftet bei technologischen Themen mitunter der Ruf einer Bremserin an.
Johannes Steinhart: Das ist die im politischen Geschehen leider übliche Demagogie. Ein Stichwort dazu ist die ELGA. Hier hatten wir die Rolle, Fehlentwicklungen zu verhindern, und zu vermeiden, ein System verordnet zu bekommen, das hinter den modernen technischen Möglichkeiten zurückgeblieben ist und alles andere als anwenderfreundlich war. Wir waren bei ELGA gewissermaßen die externe Qualitätskontrollinstanz, das ist eine Rolle, die bei der digitalen Transformation immer wichtiger wird. Ärzt*innen müssen Veränderungsprozesse im Gesundheitswesen unbedingt gestalten und begleiten, und dürfen diese nicht den Anbietern solcher Technologien, den Investoren, Sozialversicherungen oder der Politik überlassen. Wir dürfen uns nicht von den technologischen Entwicklungen überrollen lassen. Der Maßstab für uns muss sein, ob der Einsatz moderner digitaler Technologien den Patient*innen und Ärzt*innen zugutekommt oder nicht. Ich habe das Thema „KI in der Medizin“ zu einem politischen Hauptthema der Ärztekammer des laufenden Jahres gemacht, und wir organisieren dazu unter anderem eine Reihe von Veranstaltungen. Dabei geht es um die Frage der Möglichkeiten und Risiken von KI, die Mitgestaltung ihrer Anwendung durch Ärzt*innen, und um die richtigen Rahmenbedingungen für ihren Einsatz. Im Übrigen kann, um zu Ihrer Frage zurückzukommen, Bremsen Leben retten, im Straßenverkehr ebenso wie bei der Einführung neuer Technologien im Gesundheitswesen.
Damit sind wir mitten drin im Thema der Digitalisierung der Medizin. Wie stehen Sie dazu, wo sehen Sie Chancen, wo Risiken, wo Grenzen?
Johannes Steinhart: Grundsätzlich, und wenn man es richtig, seriös und verantwortungsbewusst macht, haben Datenauswertungen für medizinische Zwecke, Künstliche Intelligenz (KI) und Telemedizin natürlich ein beeindruckendes Potenzial, die Medizin und das gesamte Gesundheitswesen in einem bisher nicht gekannten Ausmaß zu verändern. Sie können zum Beispiel die Patientenversorgung verbessern und die Effizienz im Gesundheitswesen steigern. KI kann bei der Diagnose – Paradebeispiele sind die Bildgebung und das Labor – und Therapiewahl unterstützen, und bei der Individualisierung von Behandlungen hilfreich sein. Telemedizinische Anwendungen bringen viele Vorteile, von der vereinfachten Patient*innenkommunikation bis hin zur Fernüberwachung bei chronischen Krankheiten. Die Digitalisierung kann Ärzt*innen von repetitiven Tätigkeiten entlasten und damit mehr Raum für Gesprächsmedizin schaffen. KI wird auch eingesetzt, um Ärzt*innen und das nichtärztliche Personal in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen administrativ zu entlasten. Zum Beispiel erledigen Sprachprogramme die Terminvereinbarung, KI unterstützt bei Rezepten und Arztbriefen oder bei der Dokumentation und Diensteinteilung. Die Entwicklungspotenziale sind hier enorm. Vergessen wir nicht, dass zum Beispiel ChatGPT erst vor etwas mehr als drei Jahren der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, und wie sichtbar die Fortschritte seither sind. Und hier nur eine Zahl zur immensen Rechenleistung, die für den Einsatz von KI erforderlich ist: Medien berichteten kürzlich, dass es zum Beispiel der 2024 eröffnete, auf das Trainieren von KI spezialisierte ETH-Supercomputer Alps in Lugano, einer der leistungsstärksten Rechner der Welt, inzwischen auf 435 Billiarden Rechenoperationen pro Sekunde bringt. Mit diesem sich steigernden Tempo und mit dem wachsenden Einfluss der Digitalisierung in der Medizin kommen aber auch Fragen und Unsicherheiten auf.
An welche denken Sie hier in erster Linie?
Johannes Steinhart: Grundsätzlich drohen Risiken wie der Missbrauch von Daten, falsche Diagnosen, problematische Therapieempfehlungen, halluzinierende Systeme, oder eine Enthumanisierung der Medizin. Eine Frage ist, wie sich zum Beispiel der Einsatz von Telemedizin und KI etwa auf die Ärzt*in-Patient*in-Beziehung auswirken könnte. Klar muss dabei aus meiner Sicht sein, dass moderne Technologien nicht zu einer Kommunikationslosigkeit, zu einem Ersatz für den Ärzt*in-Patient*in-Kontakt führen dürfen. Telemedizin, KI & Co dürfen Ärzt*innen nicht ganz oder weitgehend ersetzen, sondern sollen sie unterstützen. Hier sehe ich gewisse Risiken im Zusammenhang mit den budgetären Nöten der Regierung. Solche Entwicklungen können schon die Bereitschaft steigern, medizinisches Personal einzusparen und durch digitale Technologien zu ersetzen. Man darf auch nicht bagatellisieren, dass private Investoren, die bereits weltweit Schlange stehen und sich von einem Engagement im Gesundheitswesen schöne Gewinne erwarten, gerne durch den rigorosen Einsatz von Telemedizin und KI Geld sparen möchten: KI in der Diagnose und Therapiewahl, Online-Patientenüberwachung zum Beispiel mittels Wearables, der Einsatz von Virtual und Augmented Reality, Roboter im OP und in der Patient*innen-Betreuung, etc., das ist längst nicht mehr Science-Fiction. Entscheidend ist das Umfeld, in dem solche Technologien eingesetzt werden. Eine Gesundheitsversorgung ohne Ärzt*innen darf es nicht geben, auch wenn damit Arbeitszeit, Arbeitsplätze und Geldmittel eingespart werden können. Denn das ginge massiv auf Kosten der Patient*innen. Es müssen bei allem technologischen Fortschritt immer Ärzt*innen die Letztentscheidung haben. Generell gesprochen brauchen digitale Technologien insbesondere im Gesundheitswesen unbedingt geeignete Rahmenbedingungen.
An welche Rahmenbedingungen denken Sie beispielsweise?
Johannes Steinhart: Die Notwendigkeit geeigneter Regelungen beginnt beim Umgang mit, und dem sicheren und effizienten Austausch von Gesundheitsdaten, die bestmöglich geschützt werden müssen, damit sie nicht einer konkreten Person zugeordnet werden können. Auch für den sicheren Einsatz von KI in der Medizin sind geeignete Rahmenbedingungen wesentlich. Ein Beispiel ist der European AI Act, der medizinische Diagnosesysteme, Systeme zur Entscheidungsunterstützung und Patient*innenüberwachung, digitale Assistenzsysteme und Robotik der Kategorie Hochrisiko KI zuordnet. Diese Systeme müssen strenge Auflagen erfüllen, bevor sie eingesetzt werden. Solche Regelwerke müssen ständig aktualisiert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Im Detail verändert KI zum Beispiel haftungsrechtliche Aspekte hinsichtlich der Verantwortung. Wenn Schaden entsteht, haftet dann die Person, die das KI-Tool einsetzt, oder das Unternehmen, das es entwickelt hat? Solche Fragen müssen rechtsverbindlich geklärt werden, damit Ärzt*innen in Sicherheit arbeiten können. Und nicht zuletzt müssen sich die Aus- und Fortbildungen von Gesundheitsberufen verstärkt der digitalen Kompetenz widmen, damit Fachkräfte mit den Entwicklungen kompetent mithalten können. Durch digitale Kompetenz wird es zu Profilveränderungen von Gesundheitsberufen kommen, und damit zu Veränderungen in der Zusammenarbeit, was auch zur Frage der Letztverantwortung bei medizinischen Entscheidungen führt. Auch in der Telemedizin, deren Anwendungsbereiche immer breiter werden, muss die Behandlungsqualität durch geeignete Rahmenbedingungen sichergestellt werden. Zunächst muss geklärt werden, für welche medizinischen Leistungen Telemedizin infrage kommt. Es muss mit medizinischen Leitlinien gearbeitet werden, die von den medizinischen Fachgesellschaften entwickelt werden und an denen sich die Behandler*innen orientieren können. Darüber hinaus braucht es verbindliche technische Standards, die einen sicheren Betrieb gewährleisten.
Entwicklungen, bei denen Ärzt*innen natürlich mitreden wollen?
Johannes Steinhart: Unbedingt. Eine wichtige Voraussetzung für ausgereifte Technologien und deren Akzeptanz bei Anwender*innen ist, dass man die End-User von Anfang an in die Entwicklung und den Einsatz von digitalen Konzepten einbezieht, dass man mit ihnen spricht und ihre Erfahrungen seriös berücksichtigt. Wird ein Projekt kompromisslos durchgezogen, ohne die Positionen der davon Betroffenen ausreichend zu berücksichtigen, dann stehen die Chancen für die Zukunft dieses Projekts nicht gut. Das haben wir zum Beispiel jahrelang bei ELGA erlebt. Bei der Implementierung neuer Tools und Technologien müssen Ärzt*innen voll eingebunden sein, nur so kann sichergestellt werden, dass die neue Technologie eine Unterstützung und keine zusätzliche Belastung oder sogar Fehlerquelle ist.
Was sind Ihre persönlichen Wünsche an die digitalen Entwicklungen in der Medizin?
In erster Linie, dass wir Ärzt*innen diese Entwicklungen mitgestalten. Nicht jede Innovation muss notwendigerweise Vorteile für Patient*en und Ärzt*innen sowie ihre Beziehung zueinander bringen. Die Verheißungen der Marketingabteilungen der KI-Branche sind natürlich eindrucksvoll, und es ist nicht immer einfach oder möglich, die Spreu vom Weizen zu trennen. Deshalb darf bei der Digitalisierung in der Medizin nicht das Tempo der entscheidende Maßstab sein, sondern wir brauchen schrittweise Entwicklungsprozesse, bei denen jeder Schritt evaluiert wird, bevor der nächste gesetzt wird. Ohne Ideologie und übertriebenem digitalem Reformeifer. Diesen pragmatischen Mix von Innovationsbereitschaft und Qualitätsbewusstsein wünsche ich mir für das österreichische Gesundheitssystem. Die Prozesshoheit muss weiterhin beim Menschen liegen, und am Ende muss immer die Entscheidung durch Ärzt*innen stehen. Es geht darum, die Potenziale der Digitalisierung für ein besseres Versorgungssystem in vernünftiger und verantwortungsvoller Weise zu sichern. Und dieses System muss ein soziales und solidarisches sein, das allen Menschen zugutekommt
Titelbild (c) Oliver Topf