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Gesundheit
Österreich
18.11.2023

„Die Gerichtsmedizin ist ein Mangelfach und es wird nichts getan, um das zu ändern“

Bereits 2014 machte ein Endbericht des Österreichischen Wissenschaftsrats auf gravierende Ressourcen- und Nachwuchsprobleme der Gerichtsmedizin aufmerksam. Bis heute fanden die darin festgehaltenen Empfehlungen zur Beseitigung der zugrundeliegenden Missstände kein Gehör, sagt Gerichtsmediziner Walter Rabl. Der stellvertretende Leiter des Instituts für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Innsbruck und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin schildert im Gespräch mit INGO den damals beanstandeten und seitdem unveränderten Status quo – und warum es für ihn nichtsdestotrotz kein spannenderes Fach als die Gerichtsmedizin gibt.

In der Öffentlichkeit ist das Bild des Gerichtsmediziners geprägt von Fernsehkrimis und Filmen. Wie ist das in Wirklichkeit, ist diese Arbeit tatsächlich so spektakulär?

Walter Rabl: Wenn es so wäre wie im Fernsehen, würden Gerichtsmediziner*innen 70 Prozent ihrer Zeit im Seziersaal und 30 Prozent an Tatorten verbringen. Das ist in Wirklichkeit natürlich nicht so. Im Grunde haben wir es mehr mit Lebenden als mit Toten zu tun. Pro Jahr macht unser Innsbrucker Institut etwa 6.000 bis 7.000 toxikologische Untersuchungen von Blut-, Haar- und Speichelproben, rund 15.000 molekularbiologische Spurenanalysen und mehrere Hundert klinische Begutachtungen von durch Unfälle oder Gewalteinwirkung verletzten Personen. Zum Vergleich: Obduktionen haben wir im Vorjahr nur rund 550 durchgeführt. Aber zweifellos sind sie ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Es ist eine Kernaufgabe der Gerichtsmedizin, maßgeblich zur Aufklärung von Verbrechen und Vermisstenfällen beizutragen. An Tatorten halten wir uns allerdings eher weniger auf, schon gar nicht sofort. Wir treten erst in Aktion, wenn sich die Staatsanwaltschaft an uns wendet. Bevor wir anfangen zu obduzieren, hat die Polizei schon sehr viel ermittelt und liefert uns umfangreiches Fotomaterial und die Ergebnisse ihrer Spurensicherungsspezialist*innen als Zusatzinformation. Außerdem gehören zu unserem Beruf Büro- und Sachverständigentätigkeiten sowie die Lehre und Forschung an der Medizinischen Universität. Kurzum: Wir bewegen uns zwischen Schreibtisch, Labor, Seziersaal, Hörsaal und gelegentlich auch Gerichtssaal. Hier in Innsbruck kommt noch das Abwassermonitoring hinzu, das machen wir für ganz Österreich. Sowohl in Bezug auf Drogen, Medikamente und andere Substanzen als auch auf Erkrankungen von öffentlichem Interesse wie zuletzt Corona.

In welchen Fällen wird obduziert?

Obduziert wird bei unklarer Todesursache. Diese kann viele Gründe haben: Mord, Totschlag, aber auch Fahrlässigkeit, Unterlassung, Fehlbehandlung, Suizidverdacht, eventuelle Vorerkrankungen, uneindeutige Unfallumstände oder äußere Einflüsse wie mechanische oder toxische Einwirkungen. Wenn die Polizei ein Fremdverschulden vermutet, verständigt sie die Staatsanwaltschaft. Diese beschlagnahmt den Körper und ruft uns auf den Plan. Für die klinischen Fächer wiederum obduzieren wir bei allen möglichen diagnostischen Fragezeichen. Darüber hinaus gibt es sanitätsbehördlich angeordnete Obduktionen. In Österreich muss jede*r Verstorbene von einem so genannten Beschauarzt oder einer Beschauärztin untersucht werden. Wenn diesen etwas verdächtig vorkommt, machen sie eine Anzeige nach dem Ärztegesetz und schlagen eine Obduktion vor. Es gibt nämlich vieles, das sich nicht von außen feststellen lässt. Darum besteht mit der reinen Leichenbeschau immer auch ein Risiko von Fehlbefunden. Studien haben gezeigt, dass selbst erfahrene Ärzt*innen bei einer fachgerecht durchgeführten Totenbeschau nicht immer die wahre Todesursache erkennen können. Die Trefferquote liegt oft nur bei 50 Prozent. 

"Je genauer die Todesursachenstatistik eines Landes ist, desto treffsicherer kann die Gesundheitspolitik ihre finanziellen Mittel einsetzen."

Sie haben wiederholt davor gewarnt, dass in Österreich Todesfälle unaufgeklärt bleiben, weil zu wenig obduziert wird. Warum ist das so und was bedeutet das konkret?

Ein Faktor ist sicherlich, dass es hierzulande einfach zu wenig Gerichtsmediziner*innen gibt. Andererseits ist die niedrige Obduktionsfrequenz auch ein internationaler Trend. Warum das so ist, hat in Wirklichkeit noch niemand schlüssig beantwortet. Fakt ist, dass die Obduktionszahlen seit mehr als 30 Jahren stark fallen. Als ich 1983 meine Tätigkeit aufnahm, hatten wir in Österreich eine Obduktionsquote von 35 Prozent, da ist jeder dritte Verstorbene obduziert worden. Jetzt beträgt sie nur noch knapp über sieben Prozent. In Deutschland und der Schweiz ist die Situation noch schlechter, dort sind es nur ein bis zwei Prozent. Damit verzichtet man auf ein sehr wichtiges Tool zur Aufdeckung unklarer Fragestellungen, gerade auch im klinischen Bereich. Etwa um Behandlungen zu evaluieren oder epidemischen Entwicklungen auf die Spur zu kommen. Mit einer Rate von 20 bis 25 Prozent ließe sich die Häufung von tödlichen Krankheiten wesentlich besser erkennen und man hätte eine realistischere Todesursachenstatistik. Je genauer die Todesursachenstatistik eines Landes ist, desto treffsicherer kann die Gesundheitspolitik ihre finanziellen Mittel einsetzen. 

Ebenso mutet die geringe Obduktionsquote vor dem Hintergrund, dass Beschauärzt*innen eine enorme Verantwortung haben und rechtlich für Fehlbefunde haftbar sind, etwas merkwürdig an. Fehler beim Feststellen der Todesursache können auch Auswirkungen auf Lebende haben. Zum Beispiel wenn man eine Kohlenmonoxidvergiftung nicht erkennt und stattdessen einen Herztod registriert. Dann besteht die Kohlenmonoxidquelle weiter und kann noch mehr Opfer fordern. Und bei der Verbrechensaufklärung kann man sowieso nicht gründlich genug sein. Wobei man sagen muss, dass die Obduktionen im Auftrag der Staatsanwaltschaft in Österreich zahlenmäßig recht konstant geblieben sind, die ganz starke Reduktion sehen wir mehr im klinischen Setting. 

Woran liegt es, dass es hierzulande zu wenig Gerichtsmediziner*innen gibt?

Das Problem ist sicher nicht das mangelnde Interesse am Fach, es gibt genügend Studierende, die damit liebäugeln. Aber wir haben einerseits zu wenig Ausbildungsplätze, andererseits ist die Bezahlung an den Medizinischen Universitäten im Vergleich zu den Ausbildungsstellen der Kliniken deutlich schlechter. Mich wundert es nicht, wenn manche das Interesse schlagartig verlieren, sobald sie hören, wie das Gehalt während der Fachärzt*innenausbildung in Gerichtsmedizin aussieht. Schließlich haben sie bereits ein sechsjähriges Medizinstudium absolviert, wenn sie damit beginnen. Und sollte die Attraktion des Fachs trotzdem groß genug sein, haben sie ja immer noch die Option, sich um eine Ausbildung in Deutschland oder der Schweiz zu bemühen, wo man das Doppelte respektive das Dreifache verdient.

Ein weiteres Hindernis ist das fehlende Karrieremodell. Wenn man einmal von Gutachtertätigkeiten für Gerichtsverfahren absieht, bestehen in der Gerichtsmedizin im Gegensatz zu anderen medizinischen Fächern wenig Möglichkeiten, selbstständig tätig zu sein. Gerichtsmediziner*innen sind zu einem großen Teil Praktiker*innen. Sie machen die breitgefächerte Arbeit an Instituten, die ich Ihnen eingangs geschildert habe. Zwar haben sie an der Medizinischen Universität auch Forschungsaufgaben, aber die dominieren nicht so stark wie in anderen Disziplinen. Was sollen sie also außeruniversitär machen, wenn ihre Stelle nach der Ausbildung nicht verlängert wird?

Warum sollten sich Medizinabsolvent*innen trotzdem für eine Gerichtsmedizinausbildung bewerben?

Ich bin seit 1983 Gerichtsmediziner und immer noch sehe und erfahre ich ständig Neues, Überraschendes, noch nie Dagewesenes. Für mich ist es das spannendste Fach, das es gibt. Es wird nie zur Routine. Auch der Alltag ist abwechslungsreich, an einem Tag obduziere ich, am nächsten fahre ich vielleicht zu einer Fortbildungsveranstaltung, am darauffolgenden widme ich mich einem Forschungsprojekt, dann wieder halte ich Vorlesungen, untersuche jemanden in der Klinik und so weiter. Auch inhaltlich ist das Fach unglaublich vielseitig und reicht von der Toxikologie über die Spurenkunde bis zur Histologie, Chemie und Molekularbiologie. Und die detektivische Seite sowie die Berührungspunkte mit dem Rechtswesen haben natürlich auch ihren Reiz. 

Als Professor am Institut für Gerichtliche Medizin haben Sie selbst etliche Gerichtsmediziner*innen ausgebildet. Welchen Rat geben Sie dem Nachwuchs mit auf den Weg?

Ein wichtiger Grundsatz ist, Befunde und Diagnosen streng auseinanderzuhalten. Leider wird das gar nicht so selten missachtet. Ein Befund ist alles, was ich messen, zählen, dokumentieren kann, wie etwa blaue Flecken, Brüche oder Platzwunden. Mit ein und demselben Befund kann ich aber zu ganz unterschiedlichen Diagnosen kommen. Eine Platzwunde am Hinterkopf etwa weist nicht zwangsläufig auf ein Schädel-Hirn-Trauma als Todesursache hin. Es kann auch ein Herzinfarkt gewesen sein und die Person hat sich die Kopfwunde durch das Hinfallen zugezogen. Oder nehmen wir eine Schwellung oder Rötung. Diese kann eine mechanische Ursache haben, beispielsweise durch einen Schlag, sie kann aber auch chemisch bedingt oder durch Wärme- oder Kälteeinwirkung entstanden sein. Zuerst gehören also unabhängige Befunde erhoben und erst im zweiten Schritt kann ich darüber nachdenken, wie es dazu gekommen ist.

"Des Weiteren plädiere ich dafür, sich die Fähigkeit zur Selbstkritik zu erhalten."

Des Weiteren plädiere ich dafür, sich die Fähigkeit zur Selbstkritik zu erhalten. Natürlich hat langjährige Erfahrung ihren Wert, aber am besten ist man, wenn man sich nicht nur darauf verlässt, sondern seine Vermutungen und Rückschlüsse grundsätzlich kritisch hinterfragt. Dritter Punkt: Ich sage meinen Studierenden und an Obduktionen teilnehmenden Polizist*innen immer, sie sollen sich trauen, Fragen zu stellen. Gerade in unseren Berufen sind Fragen eminent wichtig und können Aspekte erhellen, an die man vorher vielleicht nicht gedacht hat. Wir besprechen Obduktionen oder Bilder auch immer zu einem späteren Zeitpunkt nach, dadurch können alle möglichen Perspektiven eingebracht werden. Ich halte die Dynamik, die ein Mehr-Augen-Prinzip und eine lebendige Diskussion erzeugt, für unabdingbar für die Qualität eines Fachs. 

Wie sieht die Forschung in diesem Bereich aus? In welche Forschungsprojekte ist Ihr Institut involviert?

Gerichtsmediziner*innen forschen immer interdisziplinär, denn die Topforscher*innen auf diesem Gebiet sind nicht Mediziner*innen, sondern Molekularbiolog*innen, Chemiker*innen, Spezialist*innen für mitochondriale DNA, Toxikolog*innen. Wir Gerichtsmediziner*innen fungieren oft als Ideengeber*innen und tragen im Zuge von Forschungsprojekten unseren Teil bei. Die Schwerpunkte sind von Institut zu Institut ein bisschen unterschiedlich. In Innsbruck ist dies die DNA-Analyse, insbesondere die mitochondriale DNA-Analyse und die forensische Phänotypisierung. Das Projekt VISAGE (Visible Attributes through Genomics) beispielsweise drehte sich um die Verbrechensaufklärung mittels genetischem Phantombild. Das Ziel war es, aus biologischen Tatort-Spuren, zu denen es keinen Treffer in einer DNA-Datenbank gibt, Hinweise auf das Alter und Aussehen der Täter*innen zu gewinnen. Dazu hat unser Labor molekulargenetische Tools erstellt. Wir haben außerdem am Thema Knochenuntersuchung und Altersschätzung mitgewirkt und an einem forensisch-ballistischen Projekt, das zu besserer Polizeimunition geführt hat. Nicht zuletzt sind wir stark eingebunden in die Proben- und Abwasseranalytik sowie in Fragestellungen aus dem klinischen Bereich, zum Beispiel wenn es um neue Medikamente geht. Dann haben wir hier die Möglichkeit, die Substanzen in den verschiedenen Kompartimenten des Körpers nachzuweisen und die entsprechenden Daten zu liefern.

"Eine Obduktion samt Befund und Gutachten kostet 117 Euro, das ist einfach lächerlich."

Wo müsste man ansetzen, um die Probleme der Gerichtsmedizin beziehungsweise die dahintersteckenden Missstände zu ändern? Welche Forderungen haben Sie als Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin an die Politik?

Die Ausbildungsstellen müssten deutlich erhöht werden. Darauf hat der Österreichische Wissenschaftsrat bereits 2014 hingewiesen. Er hat damals für die Bundesregierung eine vernichtend ausgefallene Bestandsaufnahme der heimischen Gerichtsmedizin samt entsprechendem Maßnahmenkatalog erstellt und in einem Endbericht veröffentlicht. Ich schließe mich also an ziemlich alte Forderungen an, die absolut notwendig sind und bis heute kein Gehör gefunden haben. Neben den Ausbildungsstellen gehören dazu unbedingt die Anhebung des Ausbildungsgehalts und die Ausarbeitung eines vernünftigen Karrieremodells. Außerdem ist das Gebührenanspruchsgesetz für die Gutachter*innentätigkeit seit 2007 nicht valorisiert worden. Laut diesem kostet eine Obduktion samt Befund und Gutachten 117 Euro, das ist einfach lächerlich. Die nötigen Reformen umzusetzen wird umso dringlicher, je mehr Arbeitnehmer*innen aus der Babyboomergeneration sich in die Pension verabschieden. Das Durchschnittsalter der derzeitigen Gerichtsmediziner*innen ist um die 60 Jahre. Wir haben nicht einmal mehr 30 Sachverständige für gerichtliche Medizin in Österreich. Worauf wird also gewartet?

Wie ist die Lage in den verschiedenen Bundesländern? Wo machen sich die Defizite der heimischen Gerichtsmedizin am stärksten bemerkbar?

In Österreich haben wir vier Institute: in Graz, Wien, Salzburg und Innsbruck. Wobei Innsbruck mit seinem Zentrallabor für DNA-Analyse das weitaus größte ist. Man kann hier durchaus von einem West-Ost-Gefälle reden. Salzburg ist recht gut aufgestellt, auch Graz besitzt ein einigermaßen großes Institut, das seinen Schwerpunkt auf klinische Gerichtsmedizin legt und eine eigene Toxikologie unterhält. In Wien sind die Probleme am gravierendsten. Dieses Institut hat keine eigene Toxikologie mehr, keine nennenswerte Spurenuntersuchung. Es ist eigentlich nur noch ein Rumpfinstitut mit Morphologiefokus. Es gibt nur zwei voll ausgebildete Gerichtsmediziner dort und drei Ausbildungsassistent*innen. Und die letzteren drei auch nur, weil die Wiener Ärztekammer Gerichtsmedizin als Mangelfach anerkennt. Normalerweise ist der Ausbildungsschlüssel auf einen Facharzt respektive eine Fachärztin und eine*n Auszubildende*n beschränkt. Nichtsdestotrotz entspricht das Wiener Institut bei Weitem nicht dem, was man an Personalausstattung in einer Großstadt bräuchte. 

Sie blicken auf gut 40 Berufsjahre zurück, was waren da die Highlights?

Der große Changemaker war zweifelsfrei die DNA-Analyse. Die ganze Spurenkunde wurde dadurch revolutioniert. Als ich 1983 als Gerichtsmediziner anfing, haben wir uns noch oft an der Serologie, der Blutgruppenkunde, orientiert. Die Verfahren haben sich dann immer weiter verbessert und verfeinert. In der Toxikologie kann ich mittlerweile mit immer weniger Material hervorragende Analysen machen. Die forensische Radiologie ist dazugekommen, heutzutage können wir für komplexe Unfallrekonstruktionen, Schussverletzungen oder auch Verdacht auf Kindesmisshandlung computertomografische Aufnahmen zur Analyse heranziehen. All diese technischen Fortschritte sind Highlights. Es ist wirklich großartig, sie im Laufe des Berufslebens live mitzuerleben. 

Interview: Uschi Sorz; Fotos: www.de.depositphotos.com, privat

Walter Rabl, ao. Univ.-Prof., MME

Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin

Rabl studierte Medizin an der Universität Innsbruck und arbeitet seit 1983 in verschiedenen Funktionen am Institut für Gerichtliche Medizin, dessen stellvertretender Leiter er inzwischen ist. 1989 schloss er die Facharztausbildung ab, 1991/92 verbrachte er ein Auslandsjahr am Kantonsspital St. Gallen (Schweiz), 1992 folgte die Berufung zum allgemein beeideten Sachverständigen und 1998 die Habilitation. 2013 absolvierte er den Masterstudiengang Medical Education (MME) an der Medizinischen Universität Bern. Rabls Arbeitsschwerpunkte sind Morphologie, Toxikologie, Spurenkunde und Sachverständigentätigkeit. Seit 2003 ist er Vorsitzender des fachspezifischen Prüfungsausschusses der Österreichischen Ärztekammer und seit 2004  Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin (ÖGGM).

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